Lärmproblem: Der Gesetzgeber lässt Hersteller munter Tricksen
Die Lärmmessung von Straßenfahrzeugen wird in einem normierten Verfahren vorgenommen, das für alle Straßenfahrzeuge in Europa (auch in der Schweiz) verbindlich ist. Dazu fährt das Fahrzeug mit 50 km/h auf die Lärmmessstelle zu und beschleunigt mit Vollgas auf 80 km/h. …
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